AGBs
ANMELDUNG
Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich. Sie kann mit Anmeldeformular oder formlos erfolgen. Nach einer schriftlichen Anmeldebestätigung durch Luinstra – die beratung für beruf und Leben ist der Teilnehmer verbindlich gebucht. Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
RÜCKTRITT
Bis zu 12 Wochen vor dem Beginn des Seminars ist eine Stornierung kostenfrei. Bei eiÂnem Rücktritt bis zu 6 Wochen vor dem Beginn des Seminars werden 20% der SeminarÂgebühr als pauschaler Schadensersatz berechnet. Bei späteren Stornierungen sind 80% der Seminargebühren als pauschaler Schadensersatz zu leisten. Es steht dem Teilnehmer frei nachzuweisen, dass entweder Luinstra ein Schaden durch die Stornierung nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger als die angegeben Pauschalen ist. Bei Nichtteilnahme oder vorzeitigem Abbruch eines begonnenen Seminars durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf die Erstattung der anteiligen Seminargebühr.
Fällt eine Veranstaltung aus Gründen, die Luinstra zu verantworten hat, aus, werden die bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet. Orts- und Terminänderungen sind möglich und begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung der Seminargebühr.
UNTERKUNFT
Die Seminare finden in verschiedenen Hotels statt. Daher sind Unterkunft und VerÂpflegung unterschiedlich geregelt. Die Abrechnung erfolgt per Überweisung vorab. Wir reservieren die Zimmer vorab und bucht im Regelfall für den Teilnehmer ein Einzelzimmer. Bei Rücktritt des Teilnehmers vom Seminar sind die anfallenden StornoÂkosten des Hotels von ihm zu tragen. Mit seiner Anmeldung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit dieser Regelung.
HAFTUNG
Mit der Anmeldung übernimmt jeder Teilnehmer die Verantwortung für sein Tun selbst. Die Seminare und Veranstaltungen ersetzen keine Therapie. Sie sind daher für Personen mit akuten körperlichen oder psychischen Störungen ungeeignet.
Die Haftung für Schäden aus der fahrlässigen oder grob fahrlässigen Verletzung der Gesundheit, welche im Zusammenhang mit etwaigen bestehenden Erkrankungen des Teilnehmers stehen, ist daher ausgeschlossen.
GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand gilt Hamburg als vereinbart, sofern der Teilnehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches ist.

